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Statement des EPLF zum EuGH-Urteil zu deutschen Anforderungen für Bauprodukte

22 Oktober 2014

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Bundesrepublik Deutschland am 16. Oktober verurteilt, durch sogenannte Bauregellisten in Deutschland den Marktzugang für solche Bauprodukte EU-rechtswidrig behindert zu haben, die bereits mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Der EPLF begrüßt dieses Urteil und sieht es als Meilenstein auf dem Weg, die nach wie vor in verschiedenen Mitgliedsländern bestehenden Markthemmnisse innerhalb der EU endgültig zu beseitigen.

 

In Deutschland fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die Anerkennung über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und
Ü-Zeichen auch für CE-gekennzeichnete Produkte, die in anderen Mitgliedstaaten bereits rechtmäßig vermarktet werden. Gegen diese Praxis hatte die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Auch der EPLF hatte bereits vor Jahren im Gespräch mit Repräsentanten des DiBt auf solche „disharmonischen“ Regelungen hingewiesen, war aber entschieden zurückgewiesen worden.

Das aktuelle Urteil des EuGH bezieht sich konkret auf Bauprodukte, die durch bestimmte harmonisierte europäische Normen abgedeckt sind (in diesem Fall insbesondere Türen, Tore und Wärmedämmprodukte). Da der Kommission jedoch zahlreiche ähnliche Beschwerden von Herstellern und Importeuren in Bezug auf die deutsche Behandlung von weiteren Produkten vorliegen, die anderen harmonisierten Normen unterliegen, muss sich aus Sicht des EPLF dieses Urteil auf das gesamte deutsche System der Bauregellisten auswirken.

Zur aktuellen Situation jenseits dieses Urteils: Die jüngst verabschiedete Bauproduktenverordnung (BauPVo) (305/2011/EU) erweitert die Möglichkeit, innerhalb der CE-Markierung die gesundheits- und umweltrelevanten Eigenschaften von Bauprodukten zu deklarieren. Damit können die Mitgliedsstaaten zwar Leistungsanforderungen für Bauprodukte festlegen, allerdings nur unter der Bedingung, dass damit nicht der freie Verkehr von CE-gekennzeichneten Produkten behindert wird. Denn deren ordnungsgemäße Funktion gewährleistet bereits die harmonisierte europäische Norm. Zum Beispiel für die Laminatböden der EPLF-Mitglieder entsteht dadurch die Möglichkeit, deren Umweltfreundlichkeit deutlich sichtbar und konkret nachprüfbar zu machen.

Der EPLF unterstützt als europäischer Verband ausdrücklich die Harmonisierung des EU-Binnenmarktes gemäß den geltenden europäischen Verträgen und Regeln des freien Warenverkehrs
– für Bauprodukte wie für alle anderen Erzeugnisse.

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Verband der Europäischen Laminatbodenhersteller e.V.
Anne-Claude Martin
Pressereferentin
press(at)eplf.com

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