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Vom Blauen Engel zum EU-Ecolabel - Aussagekräftige Umweltzeichen für europäische Laminatböden

25 August 2017

In der Liga der wohngesunden und ökologisch sauber produzierten Bodenbeläge spielen Laminatböden aus europäischer Fertigung ganz vorn – das belegen zum Beispiel die anerkannten Umweltdeklarationen EPD (Environmental Product Declarations). Neben der EU-weit vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung, die grundsätzlich für alle Bauprodukte gilt, die in Europa auf den Markt kommen, können Fußbodenhersteller freiwillig weitere nationale oder internationale Umwelt-Zertifikate und Prüfzeichen für Ihre Produkte beantragen. In Zukunft soll ein europäisches Umweltzeichen im Fußbodensektor an Bedeutung gewinnen: Das aktualisierte „EU-Ecolabel für Bodenbeläge auf Holz-, Kork- oder Bambusbasis“ ist Ende Januar 2017 in Kraft getreten und schließt Laminatböden natürlich mit ein.

Umweltsiegel sollen den Kunden durch verlässliche und vertrauenswürdige Informationen über die umweltrelevanten und gesundheitlichen Auswirkungen eines Produktes eine Orientierung bei der Kaufentscheidung geben. Anerkannte Label verweisen auf unabhängig geprüfte Produktqualität mit dem Nachweis umweltgerechter und nachhaltiger Herstellung. Weltweit bedeutend sind beispielsweise die sogenannten „Waldzertifizierungen“ wie das FSC-Warenzeichen (Holz/Holzprodukte aus vorbildlich bewirtschafteten Wäldern) oder das PEFC-Siegel (Rohstoffe aus nachhaltiger Waldwirtschaft). 

Als Gütesiegel für emissionsarme Produkte hat sich der „Blaue Engel“ bei den Verbrauchern vor allem im deutschsprachigen Raum für viele Produktgruppen einen Namen gemacht und ist selbst zu einer Marke geworden. Er steht weltweit für die erste und damit älteste Kennzeichnung solcher Produkte, die im Vergleich zu anderen Artikeln gleichen Nutzens besonders umweltfreundlich sind. 1978 in Deutschland eingeführt, konnte sich der Blaue Engel als staatlich initiiertes Umweltzeichen erfolgreich am Markt durchsetzen und während der Jahrzehnte auch über seine Ursprungsregion hinaus Bedeutung erlangen. Der hohe Bekanntheitsgrad des Blauen Engels bei den Verbrauchern spiegelt sich in seiner Nutzung als Gütesiegel innerhalb der europäischen Laminatbodenindustrie wider: Von den 17 europäischen Laminatbodenherstellern im EPLF e.V. setzen 11 auf den guten Ruf dieses Umweltzeichen-Klassikers.

Unbedenkliche Inhaltsstoffe – nachgewiesene Umweltfreundlichkeit

Bei der Vergabe wird der gesamte Lebensweg einer Ware betrachtet. Produkte mit dem Blauen Engel entsprechen einem Kriterienkatalog, der möglichst viele relevante Aspekte des Umwelt- und Gesundheitsschutzes berücksichtigt. Vor allem soll der Einsatz von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft und von emissionsarmen Holzwerkstoffen gefördert werden. Für Laminatböden gilt der Anforderungskatalog gemäß „RAL-UZ 176 – Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume“. Durch den mit der RAL gGmbH geschlossenen Zeichennutzungsvertrag verpflichtet sich jeder Hersteller rechtsverbindlich, während der Laufzeit des Vertrages die Anforderungen in vollem Umfang einzuhalten. Hinweise von Konkurrenten, Verbrauchervereinigungen oder einzelnen Konsumenten auf eventuellen Missbrauch werden durch Umweltbundesamt und RAL eingehend geprüft. International unterhält der Blaue Engel enge Kooperationen mit Organisationen in Österreich, China, Japan und Korea.

EU-Ecolabel – Umweltzeichen für Europa

Das für Hersteller ebenfalls freiwillige „EU-Ecolabel“, auch bekannt als „Euroblume“, wurde von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen und im Jahr 1992 per EU-Verordnung (Verordnung EWG 880/92) offiziell eingeführt. Als Umweltzeichen für verschiedene Produktgruppen ist es in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und der Türkei anerkannt. Wie der Blaue Engel wird das EU-Ecolabel an solche Waren und Dienstleistungen vergeben, die bezogen auf ihre gesamte Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare konventionelle Produkte oder Services. Die EU-Kommission sieht das Label als Anregung für die europäischen Verbraucher, so einzukaufen, dass auf lange Sicht in möglichst vielen Lebensbereichen eine Verringerung der Umweltverschmutzung erreicht wird. 

Zuständige Stelle (Competent Body) für das Ecolabel bei der Europäischen Kommission sind für Deutschland das Umweltbundesamt (UBA) und die RAL gGmbH. Dabei ist das Umweltbundesamt für die fachliche Seite bei der Neu- und Weiterentwicklung von Vergabekriterien zuständig und unterstützt die RAL gGmbH bei der Antragsbearbeitung. Die RAL gGmbH prüft eingehende Anträge auf Nutzung des EU-Ecolabels und schließt nach positivem Ergebnis die Verträge zur Zeichenbenutzung ab.

Neue Produktgruppen bei Fußböden 

Ende Januar 2017 ist die neue Fassung des EU-Ecolabels für Bodenbeläge auf Holz-, Kork- oder Bambusbasis“ (Wood-, Cork-, and Bamboo-based Floor Coverings) in Kraft getreten, die bis Anfang Februar 2023 gültig ist. An der komplexen fachlichen Ausarbeitung waren auch Experten des EPLF beteiligt. Mit der Erweiterung der bisherigen Produktgruppe „Holzfußböden“ („Wooden Floor Coverings“) hat man den Kriterienkatalog überarbeitet und ergänzt, in Einzelfällen wurden neue, höhere Anforderungen festgelegt. 

Das EU-Ecolabel konzentriert sich auf die Umweltverträglichkeit und geht als freiwillige Kennzeichnung an einigen Stellen über bestehende gesetzliche Vorschriften hinaus. So sind die Anforderungen des EU-Ecolabels bei Chemikalien vergleichsweise strenger: Bestimmte kennzeichnungspflichtige Chemikalien sind völlig untersagt bzw. die entsprechenden Grenzwerte sind niedriger festgelegt als dies im Rahmen der entsprechenden Gesetze innerhalb der EU vorgeschrieben ist. So wurde z.B. der Gebrauch von Flammschutzmitteln (flame retardants) verboten oder der zulässige Gehalt an VOCs (Volatile Organic Compounds, flüchtige organische Verbindungen) reduziert. Gemäß EU-Ecolabel müssen alle für die Böden verwendeten Holzrohstoffe hauptsächlich aus zertifiziert nachhaltig bewirtschafteten Wäldern bzw. aus kontrollierter Herkunft stammen. Mit den neuen Vorgaben der Kommission soll außerdem ein Absinken des Energieverbrauchs bei der Produktion erreicht werden.

Dr. Theo Smet, kommissarischer Obmann des Arbeitskreises Technik des EPLF, hat als EPLF-Repräsentant die Neufassung des EU-Ecolabels fachlich begleitet und hofft auf positive Auswirkungen dieser europäischen Initiative: „Mit den neuen Kriterien für Bodenbeläge auf Holz-, Kork- oder Bambusbasis liefert das EU-Ecolabel auf internationaler Ebene ein deutliches Qualitätssignal an die Endkunden. Die europäischen Qualitätslaminatböden sind in der Lage, den Kriterien dieser Produktkennzeichnung zu entsprechen. Daher könnten die High-End-Laminate der EPLF-Mitgliedsunternehmen künftig das EU-Ecolabel tragen. Unter dem Aspekt Umwelt und Nachhaltigkeit bekommen die europäischen Laminatbodenhersteller mit diesem neuen Umweltzeichen ein weiteres überzeugendes Verkaufsargument an die Hand.“
www.eplf.com

Abbildungen - Bildunterschriften
elnd1706_b1:
Der Klassiker unter den Umweltzeichen: Der Blaue Engel. – Grafik: www.blauer-engel.de 

elnd1706_b2: Das EU-Ecolabel umfasst neuerdings auch Bodenbeläge auf Holz-, Kork- oder Bambusbasis. – Grafik: www.ecolabel.eu

elnd1706_b3: Dr. Theo Smet: „Mit den neuen Kriterien für Bodenbeläge auf Holz-, Kork- oder Bambusbasis liefert das EU-Ecolabel auf internationaler Ebene ein deutliches Qualitätssignal an die Endkunden.“ – Foto: concuise/EPLF

elnd1706_b4: Zertifizierte Laminatböden aus europäischer Fertigung bieten geprüfte Produktqualität, unbedenkliche Inhaltsstoffe und eine nachgewiesene Umweltfreundlichkeit. – Foto: Haro

elnd1706_b5: Umweltfreundliche Böden mit besten Produkteigenschaften: Durch ihre hohe Verarbeitungsqualität sind Laminatdielen sehr strapazierfähig und langlebig. – Foto: Meister

elnd1706_b6: Gesund leben, nachhaltig wohnen: Laminatböden haben eine sehr gute Ökobilanz. – Foto: Egger

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EPLF®
Verband der Europäischen Laminatbodenhersteller e.V.
Anne-Claude Martin
Pressereferentin
press(at)eplf.com

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